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Änderungen des Umsatzsteuergesetzes mit 01.01. 2020

Die Regelung „On Demand Warehousing“ wird eingeführt. Der Ziel dieser Regelung ist, der innergemeinschaftliche Warenverkehr zwischen Personen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Es wird nicht mehr erforderlich, die MWST Registrierung der Personen in dem Einfuhrsmitgliedstaat. Dies erfordert jedoch die Einführung neuer Massnahmen, um sicherzustellen, dass die fällige Mehrwertsteuer im Einfuhrmitgliedstaat gesammelt wird. Eine Möglichkeit besteht in der Übertragung des Wareneigentums innerhalb von 12 Monaten nach deren Eintreffen in dem jeweiligen  Mitgliedstaat. Zusätzlich, zu dem Zeitpunkt des Versands oder Transports der Waren von einem Mitgliedstaat zu einem anderen, ist der Lieferant verpflichtet, den potenziellen Kunde zu kennen, respektiv seine Identifikationsnummer bekanntgeben.

Die angegebenen E-Mail-Adressen werden nun als elektronische E-Mail-Adressen für den Empfang von Nachrichten benutzt. Personen, die nach dem Mehrwertsteuergesetz registriert sind, müssen keine zweite Adresse für den Empfang von Nachrichten bekanntgeben.

Quelle:  standartnews.com

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