Einige Regelungen von der Vergangenheit werden wiederhergestellt, so dass im Fall vom kostenlosen Erwerb von Eigentum, (keine Immobilien), von eingeschränkten Immobilienrechten und im Fall von Erwerb von Kraftfahrzeugen, eine Steuererklärung für Besteuerung einzureichen ist. Auf diese Weise erhalten die Gemeinden Informationen über das erworbene Eigentum und die Steuerbehörden sind im Zustand, die Steuer festzulegen und Kontrolle auszuüben.
Bei Verwendung von Steuerbegünstigung werden die Eigentümer von Autobussen, die öffentlichen Personenverkehr betreiben und von Gemeinden subventioniert werden, verpflichtet, eine Steuererklärung innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Nutzung der Steuerbegünstigung, einzureichen.
Zukünftig werden Fahrzeugeigentümern nicht mehr verpflichtet, bei der Abmeldung der Kraftzeugregistrierung, Dokumenten bei der Gemeinde einzureichen. Es besteht automatisierter Datenaustausch zwischen den Institutionen.
Die Touristensteuer wird nun anhand der Anzahl der Übernachtungen pro Kalendermonat berechnet. Diese sind im neu entwickelten Einheitlichen System für Touristeninformation enthalten.
Die Rechte der städtischen Beamten, die die Steuerveranlagung für FirmenImmobilien bestimmen, werden erweitert.
Quelle: standartnews.com